Ich werde pensioniert. Was bekomme ich von der Pensionskasse?

Alle Angaben zu Ihren Leistungen finden Sie im Detail auf Ihrem Vorsorgeausweis.

Das Wichtigste, worauf Sie achten müssen: Wie hoch ist Ihr Altersguthaben? Daraus können Sie Ihre persönliche Rente berechnen, die Sie nach Ihrer Pensionierung lebenslänglich erhalten.

Und diese Rechnung funktioniert ganz einfach: Ihr persönliches Altersguthaben × Umwandlungssatz = Ihre jährliche Rente.

Als konkretes Beispiel: Sie haben ein Altersguthaben von CHF 100’000.00. Nun rechnen Sie CHF 100’000.00 × 5,8 % = CHF 5’800.00. Das heisst, die jährliche Pensionskassenrente beträgt CHF 5’800.00.

Anstelle einer Rente können Sie auch Ihr Alterskapital direkt beziehen

Dies hängt jeweils von Ihrer persönlichen Situation sowie Ihren individuellen Bedürfnissen und Wünschen ab. Als weitere Möglichkeit bieten wir eine Kombination von beidem: Einen Teilbetrag lassen Sie sich als Kapital auszahlen, während Sie den restlichen Betrag als monatliche Rente erhalten.

Falls Sie einen Kapitalbezug beantragen möchten finden Sie hier das

Antragsformular (PDF)

Wie komme ich zu einer möglichst hohen Pensionskassenrente?

Als Arbeitnehmer/-in haben Sie auch in der Pensionskasse Möglichkeiten, die zu einem hohen Alterskapital führen:

Ihr Arbeitgeber versichert Sie überobligatorisch

Sie können mit Ihrem Arbeitgeber Vereinbarungen für eine überobligatorische Versicherung treffen. Das heisst, Sie und Ihr Arbeitgeber bezahlen höhere Beiträge.

Sie leisten freiwillige Einkäufe in Ihre Pensionskasse

Auf Ihrem persönlichen Vorsorgeausweis finden Sie die Angabe Freiwillige Einkäufe. Den dort genannten Beitrag können Sie persönlich in Ihre Pensionskasse einzahlen. Er wird dann Ihrem Sparguthaben angerechnet und jährlich verzinst. Diesen sogenannten Einkaufsbeitrag könnten Sie von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen und damit auch Steuern sparen. Ob und wann sich ein Einkauf für Sie lohnt und wie Sie einen solchen Einkauf am besten tätigen, erfahren Sie in unserem Blogbeitrag dazu.

Ihr Altersguthaben kann sich aber auch verringern

Es wird dann geringer, wenn Sie beispielsweise Geld vorbeziehen, um Wohneigentum zu finanzieren (WEF) oder aufgrund von Teilauszahlungen infolge einer Scheidung oder bei teilweiser Pensionierung.

Falls Sie direkt einen Antrag stellen möchten finden Sie hier das

Formular zum Einkauf in die Pensionskasse (PDF)

Ich kaufe Wohneigentum oder baue ein Haus. Kann ich mein Pensionskassenguthaben zur Finanzierung nutzen?

Ja, im Rahmen der Wohneigentumsförderungen (WEF) können Sie Pensionskassenguthaben zur Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum nutzen.

Eine weitere Möglichkeit besteht im Rahmen einer Rückzahlung von Hypotheken. Dies ist aber nur alle fünf Jahre möglich. Wie viel Kapital Sie dafür maximal nutzen können, erfahren Sie aus Ihrem persönlichen Vorsorgeausweis.

Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem

Merkblatt zur Wohneigentumsförderung (PDF)

Ich bin arbeitsunfähig geworden. Was erhalte ich von meiner Pensionskasse?

Invalidenrente

Im Fall von Invalidität, wenn Sie also Ihre berufliche Tätigkeit teilweise oder gar nicht mehr ausüben können, erhalten Sie von Ihrer Pensionskasse eine Invalidenrente. Voraussetzung dafür ist die teilweise oder vollständige Invalidität im Sinne der eidgenössischen IV. Die Invalidenrente wird Ihnen in der Regel nach einer Wartefrist von zwölf Monaten ausbezahlt. Den genauen Betrag erfahren Sie aus Ihrem Vorsorgeausweis (Verlinkung Vorsorgeausweis).

Invaliden-Kinderrente

Wenn Sie eine Invalidenrente erhalten und Kinder haben, die entweder unter 18 Jahre alt oder unter 25 Jahre alt und in Erstausbildung sind, dann erhalten Sie zusätzlich eine Invaliden-Kinderrente von Ihrer Pensionskasse. Die Invaliden-Kinderrente beträgt in der Regel pro Kind zusätzlich 20 % Ihrer Invalidenrente. Auch diesen Betrag erfahren Sie aus Ihrem Vorsorgeausweis (Verlinkung Vorsorgeausweis).

Muss ich Pensionskassenbeiträge bei Arbeitsunfähigkeit weiterhin bezahlen?

Bei Arbeitsunfähigkeit gilt die Beitragsbefreiung. Das heisst, nach einer Wartefrist von drei Monaten müssen Sie keine Beiträge mehr bezahlen und bleiben trotzdem weiter versichert.

Was passiert mit meinem Pensionskassenguthaben, wenn ich sterbe?

(Ehe-)Partner/-innen-Rente

Wenn Sie als versicherte Person sterben, dann erhält Ihr/-e (Ehe-)Partner/-in eine sogenannte (Ehe-)Partner/-innen-Rente, in der Regel in der Höhe von 60 % der Invaliden- oder Altersrente der/des Verstorbenen. Bei der Tellco pk machen wir keinen Unterschied zwischen Ehe, eingetragener Partnerschaft und Konkubinat.

Waisenrente

Wenn Sie als versicherte Person sterben und Kinder haben, die entweder unter 18 Jahre alt oder unter 25 Jahre alt und in Erstausbildung sind, dann erhalten Sie zusätzlich eine Waisenrente von Ihrer Pensionskasse. Die Waisenrente beträgt in der Regel pro Kind 20 % der Invaliden- oder Altersrente. Den genauen Betrag erfahren Sie aus Ihrem Vorsorgeausweis (Verlinkung Vorsorgeausweis).

Todesfallkapital

Wenn Sie als versicherte Person sterben und weder eine/-n rentenberechtigte/-n (Ehe-)Partner/-in noch Kinder hinterlassen, dann bezahlt die Pensionskasse Ihren Hinterbliebenen ein Todesfallkapital aus.

Ich wandere aus (innerhalb EU-/EFTA-Staaten). Was heisst das für mein Pensionskassenguthaben?

Sie wandern aus und geben Ihre Erwerbstätigkeit in der Schweiz definitiv auf? Dann können Sie seit dem 1. Juni 2007 nur noch die Barauszahlung des überobligatorischen Teils Ihrer Freizügigkeitsleistung verlangen. Dies, wenn für Sie am neuen Niederlassungsort (für Grenzgänger am bisherigen Domizil) eine obligatorische Versicherungspflicht besteht. Den obligatorischen Teil Ihrer Freizügigkeitsleistung müssen Sie auf einem Freizügigkeitskonto in der Schweiz anlegen.

Besteht für Sie eine obligatorische Versicherungsplicht?

Dies ist individuell unterschiedlich und kann unter www.verbindungsstelle.ch abgeklärt werden.
Wenn in Ihrem neuen Land keine obligatorische Versicherungspflicht für Sie besteht, dann kann die gesamte Freizügigkeitsleistung in bar bezogen werden. Das können Sie mit einem Formular beantragen.

Ich wandere aus (ausserhalb EU-/EFTA-Staaten). Was heisst das für mein Pensionskassenguthaben?

Wenn Sie sich definitiv aus der Schweiz abmelden und ausserhalb des EU-/EFTA-Raums auswandern, dann können Sie sich Ihr Pensionskassenguthaben auszahlen lassen.

Aber Achtung: Kapitalbezüge aus einer Schweizer Vorsorgeeinrichtung müssen immer in der Schweiz versteuert werden, und zwar grundsätzlich an Ihrem Wohnsitz. Beim Wegzug ins Ausland können Sie das Kapital aber erst nach der formellen Abmeldung von Ihrem Wohnsitz beziehen, wobei dann die Quellensteuer am Sitz der Vorsorgeeinrichtung erhoben wird. Die Tellco pk hat Ihren Sitz in Schwyz, dem Kanton mit dem schweizweit geringsten Steuersatz. Sie profitieren in diesem Fall durch uns und erlangen Steuervorteile.

Ich mache mich selbstständig. Was passiert mit meinem Pensionskassenguthaben?

Falls Sie in der Schweiz eine selbstständige Tätigkeit im Haupterwerb aufnehmen und der obligatorischen beruflichen Vorsorge nicht mehr unterstehen, können Sie die Barauszahlung Ihres Freizügigkeitsguthabens verlangen.